Kinder und Jugendliche

Das Kindes- und Jugendalter beinhaltet eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben und Entwicklungsübergängen. Kinder und Jugendliche drücken zudem wachsende Belastungen der teilweise wenig kinderfreundlich gestalteten Umwelt häufig anders aus als Erwachsene. Sie reagieren beispielsweise durch Wut und unangemessenes Verhalten, Weinen oder körperliche Symptome wie z.B. Neurodermitis. Das Behandlungsangebot bezieht sich auf Emotionale und Verhaltensstörungen.

Psychische Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter können eine Vielzahl von Ursachen und Bedingungen haben. Der Einbezug der Familie und des Umfeldes (Kindergarten, Schule) ist häufig von großer Bedeutung und wird in Ausmaß und Intensität individuell zur Situation und den Wünschen des Klienten angepasst. Zum Behandlungsspektrum gehören beispielsweise Depressionen, Trennungsangst, soziale Ängstlichkeit, Störungen des Sozialverhaltens, Zwangsstörungen und Phobien, Traumatisierung, Einnässen/ Einkoten, Verhaltenssüchte (Handy/ PC/ TV), Entwicklungsstörungen schulischer Fertigkeiten und tiefgreifende Entwicklungstörungen.

Für gesetzlich Versicherte
Es besteht die Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen auch die gesetzlichen Krankenversicherungen bereit sind im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahren, die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung teilweise oder vollständig zu übernehmen. Ist es Ihnen nicht möglich aufgrund der derzeitigen Versorgungssituation in zumutbarer Wartezeit und in einer zumutbaren Entfernung von ihrem Wohnort einen Behandlungsplatz bei einem Kassenpsychotherapeuten zu finden, kann das Kostenerstattungsverfahren in Anspruch genommen werden.